Danckelmansches Siebengestirn

Palais Danckelmann in Lingen/Ems

Als Danckelmansches Siebengestirn (auch Danckelmannsches oder Danckelmannisches Siebengestirn) wurden schon zu Lebzeiten sieben Brüder der Familie Danckelman bezeichnet, die allesamt Juristen waren, hohe Staatsämter bekleideten, 1689 gemeinsam in den Reichsadelsstand und 1695 von Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurden. Ihre Eltern waren die Erbauer des Danckelmann-Hauses in Lingen (Ems) (heute Amtsgericht), der Landrichter, Gograf der Grafschaft Lingen und kurfürstliche Rat Mijnheer Sylvester (auch Vastardus) Danckelman (1601–1679) und seine Frau Beate Derenthal († 1683).

Die Brüder des Siebengestirns hatten noch zwei weitere Brüder, die jedoch früh verstorben sind, sowie drei Schwestern. Alle wuchsen in der bis 1702 den Oraniern gehörenden Grafschaft Lingen auf. Die Familie des Großvaters Johann Danckelmann (1563–1642) wohnte ursprünglich in Rheine, musste jedoch auf Grund ihres calvinistischen Glaubensbekenntnisses das Hochstift Münster verlassen und fand in den Niederlanden Aufnahme.


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