Mit Debellatio bzw. Debellation (lat. für ‚vollständige Besiegung‘, ‚Kriegsbeendigung‘; zu bellum ‚Krieg‘), auch kriegerische Niederwerfung, bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Die inzwischen veraltete Debellatio-Doktrin im Völkergewohnheitsrecht besagte, dass ein militärisch vollständig besiegter Staat, dessen Institutionen zerstört sind, kein Völkerrechtssubjekt mehr ist.[1]