Ein Dekret (lateinisch decretum ‚Beschluss, Verordnung‘, zu dēcernere ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.
Im römischen Recht der Kaiserzeit waren decreta kaiserliche Urteile in Straf- und Zivilgerichtssachen. Die Entscheidungen des Rechtsstreits hatten präjudizielle Wirkung. Schwerpunktmäßig betrafen die Urteile personen-, sachen- und erbrechtliche Angelegenheiten (vgl. zur Systematik: Institutionensystem).
In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.