Dekretist (von lateinisch decretista < decretum = Verordnung) war im Mittelalter eine Bezeichnung für kanonistische Rechtsgelehrte, die sich wissenschaftlich und in der Lehre an den Universitäten mit dem Decretum Gratiani als Grundlagentext des kanonischen Rechts befassten. Der Begriff wurde als Parallele zu den Legisten, den Spezialisten des römischen Rechts, geprägt. Methodisch arbeiteten sie zunächst als Glossatoren. Nach der Promulgation des Liber Extra im Jahre 1234 arbeiteten praktisch alle Kanonisten als Dekretalisten, da nun die Fortentwicklung des kirchlichen Rechts durch päpstliche Einzelfallentscheidungen in Dekretalen im Mittelpunkt steht. Schon um 1190 hatte sich ein Teil der kanonistischen Aktivitäten auf die Dekretalen konzentriert.
Neben die Glossierung durch die Dekretisten traten die Summen, Kurzfassungen für den Unterrichtsgebrauch, die aber den Stoff durchaus auch selbständig und abweichend vom Decretum Gratiani behandelten.[1]
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen he_00.