Dieser Artikel behandelt die Beschuldigung oder Anzeige einer Person. Zur Denunziation im Sinne von Widerruf eines Vertrages siehe Öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Ein „Löwenmaul“ (Bocca di Leone) am Dogenpalast in Venedig. In der Republik Venedig konnten Denunzianten ihre geheimen Anzeigen in solche „Löwenmäuler“ einwerfen. Der italienische Text lautet übersetzt: „Geheime Denunziationen gegen diejenigen, die Gefälligkeiten und Dienste verheimlichen oder sich im Geheimen absprechen, um den wahren Gewinn daraus zu verbergen“.
Unter einer Denunziation (lateinischdenuntiatio‚Anzeige‘) versteht man das Erstatten einer (Straf-)Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen,[1] zum Beispiel, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen.[2] Der Denunziant erstattet Anzeige bei einer Institution, die der denunzierten Person übergeordnet ist. Die Denunziation kann anonym geschehen, wenn der Denunziant ein Interesse daran hat, dass die von ihm denunzierte Person, Institution oder Gruppe nicht erfahren soll, wer hinter der Anzeige steckt.[3][4]
Das Wort „denunzieren“ hat noch eine weitere, aus dem englischen (to denounce)[5] stammende Wortbedeutung, nämlich „als negativ hinstellen, brandmarken, öffentlich verurteilen“.[6] Das öffentliche Denunzieren stellt aber keine Denunziation im Wortsinn dar. Bestandteil der Denunziation ist immer die Anzeige bei einer übergeordneten Institution aus persönlichen, niedrigen Beweggründen.
Das Wort „Denunziation“ bzw. „Denunziant“ kann z. B. in politischen Auseinandersetzungen genutzt werden, um Kritiker zu diffamieren. Im österreichischen Sprachgebrauch wird ein Denunziant auch als „Vernaderer“ bezeichnet.[7]