Der deutsch-polnische Grenzvertrag ist ein am 14. November 1990 zwischen Deutschland und Polen geschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Unter dem Langtitel Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze garantiert er die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze und stellt damit einen Gewaltverzicht dar.