Deutsch-polnischer Grenzvertrag

Die von Polen als „wiedergewonnene Gebiete“ bezeichneten Gebiete (Karte: gelb und grau) wurden erst 1990 im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag statusrechtlich als polnisches Staatsgebiet anerkannt. Die Oder-Neiße-Linie, bis dahin de jure noch eine Teilungsgrenze, wurde durch den Grenzvertrag formal zur Staatsgrenze.

Der deutsch-polnische Grenzvertrag ist ein am 14. November 1990 zwischen Deutschland und Polen geschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Unter dem Langtitel Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze garantiert er die Unverletzlichkeit der Staatsgrenze und stellt damit einen Gewaltverzicht dar.


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