Deutsche Arbeitsfront

Flagge der Deutschen Arbeitsfront (Fabrikfahne)
Werkausstellung der Deutschen Arbeitsfront (1933)
DAF-Ausstellung „Gesundes Leben, Frohes Schaffen“ (1938)
Verballhornung des Lieds Brüder, zur Sonne, zur Freiheit mit Judenhetze

Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz in Berlin (ab 1935 im Dienstgebäude Hohenzollerndamm in Berlin-Wilmersdorf[1]).

Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Zerschlagung der Freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Sämtliche Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 zusammengeführt. In den Betrieben arbeiten fortan „der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat.“[2] Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip bis hinab zum Blockwart organisiert und unterstand dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley, der als „eine Art Treuhänder der Volksgemeinschaft“ fungierte. „An die Stelle einer gewerkschaftlichen Interessenvertretung kam die Erziehung von Arbeitnehmern und Unternehmern im Sinne der NS-Ideologie.“[3] Gegliedert in 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen, bestand die DAF bis Mai 1945 mit zuletzt 22 Millionen Mitgliedern. Die DAF war der mit Abstand größte NS-Massenverband.[3]

Bereits mit Gesetz vom 10. April 1933 war der Tag der nationalen Arbeit eingeführt worden.[4] Die Auffassung, dass nur derjenige, der arbeitet, ein nützliches Glied der Gesellschaft sei und die Schaffenden als nationale Gemeinschaft bestimmt wurden, war jedoch älter und stammte aus dem völkischen Nationalismus des 19. Jahrhunderts. Nach den NS-Arbeitsvorstellungen wurden aus der nationalen Gemeinschaft insbesondere die nicht schaffenden, sondern „eigennützig raffenden“ Juden ausgeschlossen[5] sowie Personen, die als „arbeitsscheu“ oder aus anderen Gründen als „minderrassig“ oder auch aus politischen Gründen als „gemeinschaftsunfähig“ galten.[3]

Auch in der DAF organisierte Betriebe wie die Volkswagen AG profitierten später von Zwangsarbeit, die Teil der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis war.[6][7]

  1. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: Dienstgebäude Hohenzollerndamm. Aufgerufen am 7. März 2017.
  2. § 1 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934.
  3. a b c Rüdiger Hachtmann in Frank Becker, Ralf Schäfer (Hrsg.): Sport und Nationalsozialismus. Wallstein Verlag, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1923-3, S. 28 ff.
  4. Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit vom 10. April 1933. documentarchiv.de, abgerufen am 21. Dezember 2024.
  5. Michael Wildt: Der Begriff der Arbeit bei Hitler. In: Marc Buggeln, Michael Wildt (Hrsg.): Arbeit im Nationalsozialismus. De Gruyter Oldenbourg 2014, S. 3 ff. Open access.
  6. Michael Wildt: Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Suhrkamp, Berlin 2019, S. 14, ISBN 978-3-518-29880-0.
  7. Manfred Grieger: Zwangsarbeit in einem Industrieunternehmen der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte bei der Volkswagen GmbH 1938-1945. Klartext Verlag, Essen 1999. ISBN 3-88474-747-9.

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