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Stander des Deutschen Kaisers, des Obersten Kriegsherrn | |||
Führung | |||
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Oberbefehlshaber de jure: |
Deutscher Kaiser (in Friedenszeiten mit Ausnahme der bayerischen, sächsischen und württembergischen Heereskontingente) zuletzt: Wilhelm II. | ||
Oberbefehlshaber de facto: | bis 1914: Deutscher Kaiser ab 1914: Chef des Generalstabes des Feldheeres zuletzt: Paul von Hindenburg | ||
Sitz des Hauptquartiers: | Kaiserliches Hauptquartier in Berlin 1914/18: Großes Hauptquartier | ||
Militärische Stärke | |||
Aktive Soldaten: | 794.000 Stand: 1914 | ||
Wehrpflicht: | Siehe Unterkapitel | ||
Wehrtauglichkeitsalter: | Vollendetes 17. Lebensjahr | ||
Anteil Soldaten an Gesamtbevölkerung: | Zwischen 1 % (Jahr 1890) und 1,20 % (Jahr 1914) | ||
Haushalt | |||
Militärbudget: | 2.224 Millionen Mark Stand: 1914 | ||
Geschichte | |||
Gründung: | 1871 | ||
Ablösung: | 19. Januar 1919 (Friedensheer) |
Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff „Reichsheer“ in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes. Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Deutsche Kaiser. Die Truppenkontingente der deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischem Kommando oder waren ins preußische Heer eingegliedert. Ausnahmen waren die Bayerische Armee, Sächsische Armee und Württembergische Armee. Die Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg hatten sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund sogenannte Reservatrechte ausgehandelt oder entsprechende Regelungen mit Preußen vereinbart.
Die drei Armeen standen im Frieden unter dem Befehl ihres jeweiligen Landesherrn. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das sächsische und das württembergische Heer bildeten jeweils ein in sich geschlossenes Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Das bayerische Heer stellte drei eigene Armeekorps und stand bei der Nummerierung der Truppenteile außerhalb der Zählung des restlichen Heeres. Die Kontingente der kleineren deutschen Staaten bildeten in der Regel geschlossene Verbände innerhalb des preußischen Heeres. Württemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preußischen Heer ab. Neben Preußen mit der Preußischen Kriegsakademie verfügte lediglich Bayern noch über eine eigene Kriegsakademie, die Bayerische Kriegsakademie. Die Trennung nach Herkunftsstaaten wurde unter den Notwendigkeiten des Ersten Weltkrieges zwar gelockert, aber nicht aufgegeben.
Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkräfte außerhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Kaiserliche Marine einschließlich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs. Die 1913 aufgestellten Luftstreitkräfte waren, abhängig von Verwendung bzw. Einsatzort, Teil des Heeres oder Teil der Marine. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg diktierten die Siegermächte im Friedensvertrag von Versailles, dass Deutschland sein (bereits weitgehend demobilisiertes) Heer auf eine Friedensstärke von 100.000 Mann reduzieren musste. Aus den Resten der Streitkräfte und einigen Freikorps wurde die Reichswehr aufgestellt.