Unter Diakonie (altgriechisch διακονία diakonía ‚Dienst‘, vgl. auch διάκονος diákonos ‚Diener‘) versteht man alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen. Als eigener Begriff für die Wahrnehmung sozialer Verantwortung durch die evangelischen Kirchen im Rahmen institutionalisierter eigener sozialer Dienste hat es sich erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt.[1][2][3]
Als theologische Grundlage der Diakonie gilt das Gebot der Nächstenliebe, wie es etwa im Doppelgebot der Liebe[4] formuliert ist. Sie zielt also darauf, Menschen in ihrer Not beizustehen und ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, derer sie bedürfen.[5] Die katholische Theologie verwendet als Bezeichnung für die tätige Nächstenliebe und Wohltätigkeit das aus dem Lateinischen entlehnte Wort Karitas und bezeichnet so auch das diakonische Handeln sowie die zugehörigen Institutionen (vgl. Deutscher Caritasverband, die Caritas Österreich, die Caritas Schweiz). Diakonia (Dienst) gilt neben der Verkündigung (altgriechisch μαρτυρία martyría) und der Gottesdienstgestaltung (altgriechisch λειτουργία leiturgía) als eines der Wesensmerkmale (Grundvollzüge) der Kirche.[6]
Auch Organisationen, die sich dem diakonischen Dienst widmen, werden im evangelischen Bereich oft als Diakonie bezeichnet (vgl. Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband/Diakonisches Werk, Diakonie Österreich und Sozialdiakonie in der Schweiz als Dachverbände, aber auch Diakonie de La Tour, Bergische Diakonie Aprath, Immanuel Albertinen Diakonie usw.).