Digital Audio Broadcasting in Deutschland

Logo Digital Audio Broadcasting
Logo Digital Radio für Radioübertragung nach DAB-Standard
Logo Digitalradio für DAB+ mit dem Schriftzug „Radio der Zukunft“

Dieser Artikel beschreibt das Digital Audio Broadcasting (DAB) speziell in Deutschland, für allgemeingültige Informationen siehe: Digitalradio.

Das erste DAB-System wurde in den Jahren 1987 bis 2000 in der EU mit dem verlustbehafteten Datenkompressionsverfahren MUSICAM entwickelt. In Deutschland nahmen die Sender ab 1999 den Regelbetrieb auf. Ab 2001 wurde der Begriff Digital Radio eingeführt und ein orangefarbenes Logo kreiert. Zusammen mit dem Neustart DAB+ im August 2011 wurde die getrennte Schreibweise ersetzt durch die neue Schreibung in einem Wort; auch das Logo wurde abgelöst. Dieser Schritt ist insofern etwas problematisch, als Digitalradio gleichzeitig ein Oberbegriff für unterschiedliche digitale Übertragungswege von Hörfunk ist, der beispielsweise auch Internetradio, Radio über Digital Video Broadcasting (DVB) und Digital Radio Mondiale (DRM) umfasst.

Aufgrund fehlender Marktdurchdringung in Deutschland wurden ab August 2011 die ersten DAB-Sender sukzessive abgeschaltet und auf das dazu inkompatible DAB+ umgerüstet, das zwar mehr Hörfunkprogramme („DAB-Ensemble“) auf einer T-DAB-Frequenz erlaubt, wegen des anderen Audio-Codecs MPEG-4 High Efficiency Advanced Audio Coding (HE-AAC v2) aber auch neue Geräte nötig machte. Bisher konnte sich bei den Empfangswegen DAB+ mit 16 % technischer Reichweite (inklusive Mehrfachempfang) gegenüber dem herkömmlichen UKW-Rundfunk mit 93 % nicht durchsetzen (Stand Juli 2018).[1] Der niedersächsische Landtag hat daher auf einstimmigen Beschluss im Juni 2019 die finanzielle Förderung von DAB+ eingestellt und die Landesregierung aufgefordert, auf die Beendigung der Ausstrahlung hinzuwirken.[2]

Im Oktober 2019 hat der Bundestag beschlossen, dass alle ab dem 21. Dezember 2020 in den Handel gelangenden Autoradios sowie alle anderen Radios, welche über Radio Data System verfügen, mit DAB+ ausgestattet sein müssen. Geräte, in denen das Radio eine reine Nebenfunktion hat, z. B. Smartphones, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Auch der Handel mit gebrauchten Geräten ohne DAB+ bleibt erlaubt.[3]

  1. Digitalradios im Test / UKW bleibt erhalten, test.de (Stiftung Warentest), 11. Juli 2018, Abruf 9. September 2018
  2. Urs Mansmann: DAB+: Rolle rückwärts. In: heise.de. 5. Juli 2019, abgerufen am 3. Februar 2024.
  3. Michael Fuhr: Digitalradio-Pflicht: Bundestag beschließt TKG-Novelle (Update). 21. Oktober 2019, abgerufen am 11. Januar 2025.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne