Digitales COVID-Zertifikat der EU

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist „ein interoperables Zertifikat mit Informationen über die Impfung, das Testergebnis oder die Genesung des Inhabers, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Europa ausgestellt wurden“.[1]

Im März 2021 noch als „digitales grünes Zertifikat“ bezeichnet,[2] einigten sich die EU-Mitgliedsländer sowie das EU-Parlament am 20. Mai 2021 auf die Details eines europaweiten Zertifikats mit der künftigen Bezeichnung „digitales EU-Covid-Zertifikat“.[3]

Die Verordnung (EU) 2021/953 vom 14. Juni 2021[4] regelte vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 die unentgeltliche Ausstellung, Überprüfung und grenzüberschreitende Anerkennung digitaler COVID-Zertifikate in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[5] Die Verordnung (EU) 2021/954 erweiterte deren Anwendungsbereich auf diejenigen Drittstaatsangehörigen, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/953 fallen, sich jedoch rechtmäßig in einem der Mitgliedstaaten aufhalten oder ihren Wohnsitz haben und gemäß Unionsrecht zu Reisen in andere Mitgliedstaaten berechtigt sind.[6]

In manchen Ländern wie Österreich oder Italien wird das Zertifikat auch als Grüner Pass bezeichnet, in Frankreich als Pass sanitaire.[7]

  1. Covid-19: Aus Digital Green Certificate wird das Digitale Covid-Zertifikat. Kassenärztliche Bundesvereinigung, 8. Juli 2021.
  2. vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitales grünes Zertifikat). Brüssel, 17. März 2021.
  3. EU einigt sich auf „digitales EU-Covid-Zertifikat“. Digitaler Nachweis schafft Reiseerleichterungen. Deutsche Sozialversicherung, Europavertretung, IK – 05/2021.
  4. Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Paraments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie. In: ABl. L, Nr. 211, 15. Juni 2021, S. 1.
  5. vgl. Digitales COVID-Zertifikat der EU. Europäische Kommission, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  6. Verordnung (EU) 2021/954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während der COVID-19-Pandemie. In: ABl. L, Nr. 211, 15. Juni 2021, S. 24.
  7. Pass sanitaire – digitaler Impfnachweis und Rückrufliste für Frankreich. Zentrum für europäischen Verbraucherschutz, 21. Juli 2021.

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