Unter Digitalradio versteht man die Übertragung von Hörfunkprogrammen mit digitalen Sendeverfahren.[1] Geplant ist, analoge Verfahren weitgehend durch digitale zu ersetzen. Prinzipiell könnte Digitalradio deutlich mehr Programme, störungsfreien Empfang und eine verbesserte Wiedergabequalität ermöglichen (siehe Digitaler Rundfunk). Der Erfolg des UKW-Hörfunks und Misserfolge bei der Einführung digitaler Übertragungsverfahren (insbesondere DAB) haben in der Vergangenheit mehrfach dafür gesorgt, dass Abschalttermine für den UKW-Hörfunk nicht eingehalten werden konnten.
Die Bezeichnung „Digital Radio“ (Englisch, zwei Wörter) ist seit 2001, zusammen mit einem Logo, für den technischen Standard Digital Audio Broadcasting (DAB) eingetragen. Die Bezeichnungen „DAB“ und „Digital Radio“ werden in Deutschland und der Schweiz oft synonym verwendet. Sie werden aber je nach Land in der Praxis etwas unterschiedlich benutzt. In diesem Artikel geht es allgemeiner um verschiedene Arten des digitalen Hörfunks, zu dem unter anderem auch DAB gehört.
Die EU-Kommission schlug vor, den analogen Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) bis spätestens 2012 abzuschalten.[2] Deutschland hatte zunächst geplant, bis 2010 den analogen Rundfunk abzuschalten.[3][4] Dabei sollten alle Sender zum selben Zeitpunkt die analoge Frequenzmodulation im UKW-Band durch DAB ersetzen. Dieser Zeitpunkt ist verstrichen, ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt.[5]
Dabei ist anzumerken, dass der Rundfunk in Deutschland durch die Länder geregelt wird, und nicht durch den Bund. So forderte der Landtag in Nordrhein-Westfalen 2006 die Festlegung eines Zeitplans für die Einführung von DAB und die Abschaltung von UKW in Kooperation mit den anderen Landesparlamenten (siehe auch Analogabschaltung). Am 21. Januar 2008 beschloss die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Finanzierung von DAB mit Mitteln aus den Rundfunk- und Fernsehgebühren nicht mehr fortzuführen.[6] Dagegen hat die KEF die Einführung des Nachfolgestandards DAB+ für nationale Radioprogramme, u. a. von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur, mit Mitteln im Umfang von 42 Millionen € bezuschusst.[7]
In der Schweiz hat der Bundesrat im Jahr 2023 eine letzte Verlängerung der UKW-Konzessionen bis Ende 2026 erlaubt. Das Schweizer Radio SRF stellte am 31. Dezember 2024 die UKW-Sendungen ein. Es blieben in der Schweiz einige Privatradios, welche auch nach diesem Termin noch auf UKW sendeten. Seit 2020 bestand keine Verpflichtung mehr, Programme über UKW zu verbreiten.[8]
Für die digitale Übertragung von Hörfunkprogrammen wurden in den vergangenen Jahren mehrere meist inkompatible Verfahren entwickelt, die für verschiedene Empfangssituationen optimiert sind.