Der Satz: "Fahrer derartig gekennzeichneter Fahrzeuge sind durch diplomatische Immunität geschützt." ist in dieser uneingeschränkten Form unrichtig.
Fahrer derartig gekennzeichneter Fahrzeuge sind schätzungsweise zu über 80-90% Honorarkonsuln. Dies sind bekanntermaßen oft erfolgreiche Anwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Personen der Wirtschaft mit ausreichend Salaire, um oft üppige Büro-, Personal- und Betriebskosten für ihr Honorarkonsulat aus eigenen versteuerten Einkünften aufzubringen. Eine besonders starke Beziehung des Amtsinhabers zum ausländischen Entsendestaat gibt es nach meiner Einschätzung in vielen Fällen eigentlich nicht. Die erwähnte Plakette (CC) an Kraftfahrzeugen wird von diesen Personen (oft aus Gründen besonders starken Geltungsbedürfnisses) (zusätzlich zum ganz normalen Kfz-Kennzeichen) angebracht, um den Eindruck zu erwecken, der Fahrer verfüge bei jeder Fahrt über uneingeschränkter "diplomatischer Immunität". In Wirklichkeit ist diese Immunität jedoch lediglich auf die unmittelbare Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben und zudem noch NUR auf der Strafverfolgung beschränkt. Aus diesem Grunde ist das Anbringen der Plakette am Kfz meines Erachtens unangebracht obgleich aus mir unerklärlichen Gründen allerdings erlaubt. Einen irgendwie gearteten Schutz während einer (selbst dienstlichen) Autofahrt hat ein Honorarkonsul überhaupt nicht. Es ist daher auch völlig sinnbefreit, dieses ungeschützte Fahrzeug zu kennzeichnen. (nicht signierter Beitrag von 85.195.119.14 (Diskussion) 10:02, 22. Mai 2006)