Zitat: Für Ingenieurschul-Abschlüsse, die in der ehemaligen DDR erworben wurden, konnte nach der deutschen Wiedervereinigung auf Antrag die staatliche Bezeichnung "Dipl.-Ing." verliehen werden. - War diese staatliche Bezeichnung tatsächlich der "Dipl.-Ing."? Ich dachte bisher es wäre der "Dipl.-Ing.(FH)" und ausserdem sollte diese sogenannte "Nachdiplomierung" rein rechtlich immernoch möglich sein, zumindest ist das in Mecklenburg-Vorpommern so. Allerdings bezweifele ich, dass es heute tatsächlich noch Anträge auf Nachdiplomierung gibt. Höchstens in Einzelfällen vielleicht. 86.56.0.159 19:42, 1. Jun 2006 (CEST)
Habs geändert, das mit (FH). Thufir 19:21, 12. Jun 2006 (CEST)
Nachdiplomierung ist nur möglich für Abschlüsse bis 1990. Die nach dem Einigungsvertrag noch erworbenen Abschlüsse bis 1993 konnten nur durch ein, meist 1 jähriges, Aufbaustudium zum Dipl.-Ing. (FH) erweitert werden. --Digedag 19:15, 13. Jun 2006 (CEST)