Der Geschlechtseintrag divers (von lateinisch diversus ‚ungleichartig‘, ‚verschieden‘)[1][2] bildet seit 2018 in Deutschland und seit 2019 in Österreich eine weitere rechtliche Option neben „weiblich“, „männlich“ oder in Deutschland auch offenem Geschlechtseintrag (siehe Dritte Option im Personenstandsgesetz ab 2013).
In Österreich gibt es bei unklarem Geburtsgeschlecht beziehungsweise bei Intergeschlechtlichkeit die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorerst offen zu lassen, sodass es der Person später ermöglicht wird, sich selbst für das rechtliche Geschlecht zu entscheiden, das zu ihrer herangebildeten Geschlechtsidentität passt.