Der Dokumenteneinbringungsservice (DES) ist ein Teil der „Verfahrensautomation Justiz“ (VJ)[1] und bietet österreichischen Gerichten und Sachverständigen sowie Gerichtsdolmetschern eine moderne Kommunikationsmöglichkeit.[2] Dadurch wird eine weitgehend papierlose Kommunikation ermöglicht.[3]
Die Teilnahme am System ist derzeit (mit wenigen Ausnahmen) noch freiwillig.
- ↑ Das „Verfahrensautomation Justiz“ ist ein justizinternes System. Dieses dient vorrangig der Bearbeitung und Erledigung von ERV-, webERV- und DES-Fällen. Ein wesentlicher Bestandteil der VJ ist die Verwaltung von Urkunden zu diesen Fällen.
- ↑ Generelle Ausnahme: Gutachten zu Liegenschaftsbewertungen im Exekutionsverfahren können derzeit nicht über das DES übermittelt werden.
- ↑ Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der elektronischen Einbringung bei österreichischen Gerichten siehe auch § 89a ff Gerichtsorganisationsgesetz (GOG, öBGBl 217/1896).