Domkapitel Halberstadt

Der Dom zu Halberstadt,
Sitz des Domkapitels

Das Domkapitel Halberstadt wird erst im 10. Jahrhundert erwähnt. Die Mitglieder entstammten meist niedersächsischen Adelsfamilien, wobei bis ins 15. Jahrhundert der hohe Adel tonangebend war.

Die Dignitäre waren Dompropst und Domdechant, wobei der Dompropst seit dem 15. Jahrhundert seinen Einfluss immer weiter zu Gunsten des Domdechanten verlor. Das Domkapitel selbst hatte die Propsteien über die Kollegiatstifte an Liebfrauen, SS. Bonifatii et Mauritii, SS. Petri et Pauli und Walbeck.

Im Jahre 1521 gab es erste evangelische Predigten in der Martinikirche. Später gab es in den Jahren 1525 und 1530 Versuche zur Einführung der Reformation, die jedoch erfolglos waren. Im Jahre 1540 wurden die Pfarrkirchen evangelisch. Eine Freigabe der evangelischen Konfession erfolgte 1541.[1]

Obwohl Hochstift und Bistum Halberstadt 1648 säkularisiert wurden, konnte das Domkapitel weiterbestehen und der bikonfessionelle Status wurde festgeschrieben.[2]

Im Jahre 1810 wurde es durch die Regierung des Königreichs Westphalen aufgehoben.[3]

  1. Andreas Odenthal: Ordinatio cultus divini, Münster 2005, S. 61.
  2. Dörthe Gruttmann: Die Grenzen lutherischer Konfessionalisierung. Das Hochstift Halberstadt unter dem postulierten Bischof Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (1566–1613), in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Band 57, (2011), Hrsg. Klaus Neitmann, Wolfgang Neugebauer, De Gruyter, Berlin 2011, S. 1–36 (doi:10.1515/9783110236651.1).
  3. Hans-Georg Aschoff: Staat und Katholische Kirche im Königreich Westfalen. In: Thomas Scharf-Wrede (Hrsg.): Umbruch oder Übergang? Die Säkularisation von 1803 in Norddeutschland, Hildesheim 2004, S. 131–177.

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