Dotationsvertrag

Im Jahre 1830 wurde der in Deutschland einmalige Dotationsvertrag zwischen der Freien Stadt Frankfurt und christlichen Gemeinden Frankfurts geschlossen. Aufgrund dieses Staatskirchenvertrages ist die Stadt Frankfurt am Main zum Unterhalt der acht Innenstadtkirchen verpflichtet, die in ihrem Eigentum stehen. Die Dotation hat im Grundsatz bis heute Bestand.[1]

Die Dotation ist eine Folge der Säkularisation. Ähnliche Regelungen gibt es auch anderswo, beispielsweise in Bern.

  1. Die Dotationskirchen der Stadt Frankfurt am Main. (PDF; 396 kB) Stadt Frankfurt am Main, abgerufen am 15. April 2024.

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