Als Dualismus bezeichnet man es in der Politik und im Staatsrecht, wenn sich zwei voneinander unabhängige Kräfte die Macht im Staat teilen. Das Gegenteil ist der staatspolitische Monismus, in dem nur eine Kraft die Macht hat, beispielsweise der König in einer absoluten Monarchie. Der Dualismus hingegen gilt als ein Element oder eine Form der Gewaltenteilung. Der Dualismus kann im Staatsrecht, etwa in einer Verfassung, verankert sein, er kann sich aber auch aus der tatsächlichen Machtverteilung im Staat ergeben.