Bei der Aufteilung von Musik in E- und U-Musik – ernste Musik und Unterhaltungsmusik – handelt es sich um ein Klassifikationsschema zur Bewertung von musikalischen Phänomenen. Ausgehend von der Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften kommt ihm seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine wichtige Rolle zu: Dort ist die Vergütungshöhe teilweise davon abhängig, ob der betreffende Titel der E- oder der U-Musik zuzuordnen ist. Die Unterscheidung ist ebenso umstritten wie die uneinheitliche Vergütung.