Ecclesia supplet (lateinisch für „die Kirche ergänzt“) ist ein Grundsatz des Kirchenrechts. Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche kann eine Handlung im Namen der Kirche trotz fehlender Jurisdiktion unter bestimmten Umständen dennoch Gültigkeit erlangen, weil die Kirche als Ganzes das ergänzt, woran es dem Handelnden mangelt. Der Begriff für diese Handlung ist Suppletion.