Ehescheidung (Deutschland)

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist im Recht Deutschlands die Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung (§ 1564 BGB).

Zum 1. Juli 1977 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Schuldprinzip bei Ehescheidungen durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Wesentliche Aspekte der Scheidung sind seit 1976 (dem Jahr der ersten Reform des Ehe- und Familienrechts in der Bundesrepublik Deutschland) die Feststellung des Scheiterns der Ehe und die Einhaltung formeller Voraussetzungen (z. B. Trennungsjahr).

Im Regelfall findet neben der eigentlichen Scheidung der gerichtliche Versorgungsausgleich statt. Je nach Fallgestaltung sind zudem – ggf. außergerichtlich – Klärungen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der Aufteilung des Hausrats, des Zugewinnausgleichs, der Veranlagung zur Einkommensteuer, der Zuweisung der Ehewohnung zur Nutzung, des Gesamtschuldnerausgleichs sowie des Umgangsrecht und der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder im sachlichen Zusammenhang mit der Scheidung erforderlich.


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