Ehrbarkeit

Ehrbarkeit bezeichnet eine Gesellschaftsschicht, die sich im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit herausbildete.

Sie stellte die städtische Oberschicht dar, die sich durch berufsständische (Patrizier, Großkaufleute und Gelehrte), besitzständische (Reichtum) und geburtsständische (Adel) Kriterien von den anderen sozialen Schichten abhob.[1] Zu unterscheiden ist zwischen einer Ehrbarkeit der Familien und einer individuellen Ehrbarkeit, die durch Bildung, wirtschaftliche oder andere Verdienste erworben wurde.

Auch Ausburger (Pfahlburger), Ministeriale und selbst freie Bauern konnten ursprünglich zur Ehrbarkeit aufsteigen. Faktoren für die Erreichung der Ehrbarkeit waren der Grad des Reichtums, die Stiftungsfreudigkeit gegenüber der Stadt, Verdienste um die Stadt, die Bekleidung eines bzw. die Berufung in ein Ehrenamt, kaiserliche Wappenverleihung etc.[2]

Doch während Sprösslinge aus Patrizier- und Adelsgeschlechtern automatisch in die Ehrbarkeit hineingeboren wurden, herrschte unter den Söhnen von Bürgern, welche die individuelle Ehrbarkeit erlangt hatten, ein harter Konkurrenzkampf, durch Bildung, Beziehungen oder wirtschaftliche Leistung in diesen elitären Kreis zu gelangen.[3] Und auch unter den Ehrbaren gab es Hierarchien. So waren nicht alle ehrbaren Bürger ratsfähig.[4]

  1. Vgl. Hamm, S. 17
  2. Vgl. Hamm, S. 14
  3. Werner Birkenmaier: Mentalität der Württemberger. Die schwäbische Ehrbarkeit. Stuttgarter Zeitung, 17. März 2016, S. 1 f., abgerufen am 3. September 2017.
  4. Vgl. Hamm, S. 13 f.

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