Die Einkommensteuer in Deutschland (Abkürzung: ESt) ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer ist – neben weiteren Gesetzen – das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Einkommensteuertarif regelt die Berechnungsvorschriften. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
Im Jahr 2021 nahm der deutsche Staat rund 290 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer ein. Das entspricht über einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands.[1]
Der ebenfalls vorkommende Ausdruck Einkommenssteuer mit Fugen-s wird in der juristischen Fachsprache nicht verwendet.