Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Einspruch (Begriffsklärung) aufgeführt.
Der Einspruch ist
eine – förmliche – Willenserklärung und/oder das – nicht-förmliche – Widersprechen[1], mit der/dem Menschen zu erkennen geben, mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden zu sein,
eine Möglichkeit, gegen eine nachteilige Entscheidung einer Behörde vorzugehen,
ein Rechtsbehelf gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen.
↑Wiktionary, Stichwort „Einspruch“ [1] – Bedeutung 1 („Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern“); Duden, Stichwort „Einspruch“ [2] – Bedeutung 1 („Einwand, Widerspruch, Protest gegen etwas“).