Der Einwohnerantrag (in Baden-Württemberg bis 2015,[1] Bayern und Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland: Mit ihm können Einwohner beziehungsweise Bürger einer Gemeinde bzw. Ortschaft ihren Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Der Einwohnerantrag verpflichtet den Gemeinderat jedoch nicht in allen Bundesländern, auch eine Sachentscheidung herbeizuführen.