Einwohnerantrag

Der Einwohnerantrag (in Baden-Württemberg bis 2015,[1] Bayern und Bremen: Bürgerantrag) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland: Mit ihm können Einwohner beziehungsweise Bürger einer Gemeinde bzw. Ortschaft ihren Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Der Einwohnerantrag verpflichtet den Gemeinderat jedoch nicht in allen Bundesländern, auch eine Sachentscheidung herbeizuführen.

  1. Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Oktober 2015. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg, 2015, Nr. 19, S. 870–878. Land Baden-Württemberg, 30. Oktober 2015, abgerufen am 7. Januar 2017.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne