Unter Endowment (engl. für „Anfangsausstattung“) versteht man eine im angelsächsischen Rechtskreis verbreitete Rechtsform der Finanzierung gemeinnütziger Einrichtungen. Die Einrichtung erhält dabei ein Anfangskapital (principal, corpus) – Geld oder Grundeigentum –, das sie profitabel investieren soll und später nach Bedarf aus anderen Quellen laufend weiter vergrößern kann. Aus der Rendite soll die Einrichtung ihren Betrieb finanzieren.[2]
Üblich sind Endowments insbesondere bei der Gründung von öffentlichen und nicht-kommerziellen privaten Hochschulen, aber auch bei der Gründung von kulturellen (Museen, Theater, Bibliotheken usw.), Service- (Krankenhäusern, Pflegeheimen usw.) und religiösen Einrichtungen (Kirchen, Synagogen, Moscheen usw.).