Energieaudit

Ein Energieaudit ist eine von Auditoren durchgeführte Untersuchung, ob die Anforderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, kurz Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) oder der Energiemanagementsysteme, umgesetzt werden.

Seit der Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im April 2015 sind Großunternehmen verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen.[1] In Deutschland ist die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission[2]), die Anforderungen zu erfüllen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung kann durch singuläre Energieaudits erfüllt werden. Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen, sind zu solchen Audits im Rahmen der Zertifizierung verpflichtet.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der operativen Umsetzung des EDL-G betraut ist, veröffentlicht eine Liste der für Energieaudits qualifizierten Auditoren.[3]

  1. Merkblatt für Energieaudits. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, abgerufen am 19. September 2016.
  2. EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. Abgerufen am 5. Juli 2013.
  3. BAFA Homepage zum Energieaudit nach EDL-G https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit_node.html

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