Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.[1]
Grundlagen des Energieausweises sind geregelt in der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Nationalstaaten müssen diese in nationales Recht umsetzen. Entsprechende Regelungen werden in Deutschland in Teil 5 [§§ 79-88] des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) getroffen; in Österreich gelten die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Die Schweiz hat eigene Regelungen erlassen.
Die EU-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass bei Neubau, Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wird. Zudem muss der Effizienzstandard bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.[1]