Entkriminalisierung ist ein in der rechtspolitischen Diskussion und der Strafrechtsreform gebrauchter Begriff.
Entkriminalisierung setzt logischerweise voraus, dass eine Verhaltensweise kriminalisiert ist. Der Vorgang der Kriminalisierung stellt das Gegenstück zur Entkriminalisierung dar.[1] Die Forderung nach Entkriminalisierung geht dahin, bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr mit strafrechtlichen Strafen (und der damit verbundenen besonderen Missbilligung durch die Rechtsgemeinschaft) zu belegen, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Ein Beispiel für Entkriminalisierung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Herausnahme der Übertretungen aus dem Strafgesetzbuch 1974 und die zuvor erfolgte Schaffung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten 1968; einige Straftatbestände wurden zu solchen, manche Straftatbestände wurden komplett gestrichen.
Weitere Beispiele:
Diskutiert wird die Entkriminalisierung auch im Bereich der Drogenpolitik sowie im Kontext der Migrationspolitik. Im Zusammenhang mit illegalen Drogen geht es überwiegend um die Frage, ob das Strafrecht das geeignete Mittel ist, um die Gefahren des Drogenkonsums zu bekämpfen und den Jugendschutz zu gewährleisten (siehe Legalisierung von Drogen). Im Zusammenhang mit dem irregulären Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geht es darum, ob dieser weiterhin als Straftat bewertet werden soll.
Im Gespräch sind auch Vorschläge, weniger schwerwiegende Straftaten wie Ladendiebstähle, leichte Sachbeschädigungen oder Schwarzfahrten zu entkriminalisieren.[3][4] Bei diesen Vorschlägen geht es nicht darum, den Unrechts-Charakter der Taten zu bestreiten, sondern die „kostbare Ressource Recht“ effizienter zu nutzen, indem Polizei und Justiz entlastet werden.
Am 14. Oktober 2015 legte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus vor.[5]
Die Berliner Grünen forderten im August 2022 die Entkriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen harter Partydrogen wie Kokain, Ecstasy und Amphetaminen. Außerdem forderten sie, dass bei Cannabisfunden bis 15 Gramm gar nicht erst von der Polizei ermittelt und das Cannabis nicht beschlagnahmt wird.[6]
Im April 2023 wurden Pläne des Justizministeriums bekannt, die Verkehrsunfallflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat einzustufen, solange nur ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt.[7]
Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte an, 2023 die Herabstufung der Beförderungserschleichung von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit zu prüfen.[8]