Der Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse war ein privatrechtliches Börsensegment nach § 48 Börsengesetz (BörsG) und ein Teilsegment des gesetzlich definierten Freiverkehrs, der an der Frankfurter Börse Open Market genannt wird.
Hinsichtlich der regulatorischen Grundlage sowie der volkswirtschaftlichen Funktion als Einstiegssegment in den Börsenhandel war der Entry Standard mit dem Alternative Investment Market an der Börse von London vergleichbar.[1]