Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen |
Kurztitel: | Epidemiengesetz |
Abkürzung: | EpG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Staatsrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
818.101 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. Dezember 1970 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1974 |
Letzte Neufassung vom: | 28. September 2012 |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Januar 2016 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) ist ein Bundesgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Es hat zum Ziel, den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen und den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Das derzeit geltende Epidemiengesetz ist das Ergebnis der Totalrevision vom 28. September 2012. Die Revision sei notwendig geworden, weil sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten und die öffentliche Gesundheit gefährden, verändert hat und das Gesetz den Bedingungen angepasst werden musste.
Gegen diese Totalrevision wurde das fakultative Referendum ergriffen von der EDU, dem Verein Bürger für Bürger sowie dem Komitee Wahre Demokratie, und das Quorum von 50'000 Unterschriften in 100 Tagen wurde erreicht. Aufgrund dessen fand eine Volksabstimmung am 22. September 2013 statt, bei der das Volk die Totalrevision mit 60 % Ja-Stimmen guthiess.