Ein Erbamt war im Heiligen Römischen Reich ein Hofamt, das Adelige bei offiziellen, insbesondere zeremoniellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Die Hofämter am Hof des Kaisers hatten sich aus den merowingischen Hausämtern entwickelt und wurden seit dem 10. Jahrhundert nur noch von bedeutenden Reichsfürsten ausgeübt, wobei sie in der Praxis immer mehr symbolischer Natur wurden, während die ursprüngliche Funktion fast ganz verloren ging. Die bedeutendsten von ihnen wurden später als „Erzämter“ mit der Kurwürde verbunden, also von den Kurfürsten ausgeübt. Die Hofämter des Reiches waren bei den weltlichen Kurfürsten schon früh erblich und bei den geistlichen an den jeweiligen Bischofsstuhl gebunden, ihre Verwaltung und praktische Ausübung in Stellvertretung des kurfürstlichen Inhabers (z. B. bei der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser) wurde hingegen niederrangigeren Adligen als „Erbamt“ übertragen. Diese Stellvertretung hatten die Kaiser ursprünglich nur auf Lebenszeit vergeben, doch seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts wurde sie ebenfalls erblich.