Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Nachlass im erbrechtlichen Sinn. Für den Nachlass im archivarischen Sinn siehe
Nachlass. Für das sanierungsrechtliche
Nachlassverfahren im Schweizer Recht siehe dort. Zu weiteren Bedeutungen siehe
Die Erbschaft.
Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.