Erna Gertrude[1] Wazinski (* 7. September 1925 in Ihlow (Oberbarnim);[2] † 23. November 1944 in Wolfenbüttel) war eine deutsche Rüstungsarbeiterin. Sie wurde im Alter von 19 Jahren wegen angeblicher Plünderung nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober auf Braunschweig von einer Nachbarin denunziert und vom Sondergericht Braunschweig auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen Verordnung gegen Volksschädlinge (VVO) als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt.[3]
Erna Wazinski, die erst nach Misshandlungen durch Kriminalbeamte ein Geständnis abgelegt hatte und für die zuvor zwei Gnadengesuche gestellt worden waren, starb im Strafgefängnis Wolfenbüttel unter dem Fallbeil. Der Fall kam nach dem Krieg über einen Zeitraum von 40 Jahren mehrmals wieder vor deutsche Gerichte. 1952 milderte ein Gericht das alte Strafmaß; 1991 erging aufgrund einer neuen Zeugenaussage ein Freispruch.[4] Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege am 1. September 1998 wurden alle Urteile nach der Verordnung gegen Volksschädlinge pauschal aufgehoben.[5]
Die fast vollständig erhaltenen Prozessakten liegen heute im Staatsarchiv Wolfenbüttel.[6][7]