Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie zählt zu den Hilfen zur Erziehung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 27 ff. SGB VIII). Die Leistung wird in der Regel in Erziehungs- beziehungsweise Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Einrichtungen kommunaler Trägerschaft sowie von Freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist kostenfrei. Als formlose Beratung wird eine vergleichbare Beratung auch durch Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) geleistet gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII. Erziehungsberatung kann von den Ratsuchenden direkt, in der Regel mit, selten ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden (§ 36a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Sie ist beitragskostenfrei, wenn die Beratungsstelle von der öffentlichen Hand finanziert wird. Bewilligt das Jugendamt einen Antrag einer Kostenübernahme der § 28-Leistung, können auch Berater in freier Praxis tätig werden (§ 5 SGB VIII).