Eine ethnische Minderheit bezeichnet eine Bevölkerungsgruppe innerhalb eines Staates, die sich durch gemeinsame ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale von der Mehrheitsbevölkerung unterscheidet. Diese Gruppen sind zahlenmäßig kleiner als der Rest der Bevölkerung und befinden sich oft in einer nicht-dominanten Position. Ein wesentliches Merkmal ethnischer Minderheiten ist ihr Wille zur Bewahrung der eigenen Identität, Kultur, Traditionen, Religion oder Sprache. Die Angehörigen einer ethnischen Minderheit sind in der Regel Staatsbürger des Landes, in dem sie leben, und unterhalten oft langjährige, feste und dauerhafte Bindungen zu diesem Staat. Ethnische Minderheiten können sowohl alteingesessen als auch durch neuere Einwanderung entstanden sein.
Die Definition und Anerkennung ethnischer Minderheiten variiert je nach Land und kann rechtliche Implikationen haben, insbesondere im Hinblick auf Minderheitenrechte und Schutzmaßnahmen. Trotz fehlender einheitlicher Definition besteht weitgehend Konsens darüber, dass ethnische Minderheiten durch objektive Unterscheidungsmerkmale wie Sprache, Religion oder Kultur sowie durch subjektive Merkmale wie ein Zugehörigkeitsgefühl und den Willen zur Bewahrung der eigenen Identität gekennzeichnet sind.