Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Sie ist nach der Wahl zum indischen Parlament die zweitgrößte demokratische Wahl der Welt. Die letzten Europawahlen fanden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt. Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, kleinere Änderungen zur Vereinheitlichung wurden über die Jahre verwirklicht. Seit der Europawahl 2004 müssen alle Mitgliedstaaten das Prinzip der Verhältniswahl anwenden, auch wenn sie (wie Frankreich) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht benutzen.
Bei der Europawahl 2014 stellten die meisten europäischen Parteien erstmals EU-weite Spitzenkandidaten für die EU-Kommissionspräsidentschaft auf. Zwar hat formell der Europäische Rat dafür das Vorschlagsrecht, jedoch muss er dabei gemäß Art. 17 Abs. 7 EU-Vertrag das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Da letztlich das Europaparlament die EU-Kommission wählt, hat dieses somit das letzte Wort. Es gibt im EU-Parlament Bestrebungen, dieses Spitzenkandidaten-Prinzip im EU-Wahlrecht künftig verbindlich festzuschreiben.[3]