Das Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht des Staates Israel auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art. Ein solches Recht besitzen nach dem Völkerrecht alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten. Nur zu diesem einen Staat entstand jedoch in den 1970er Jahren der feststehende Ausdruck „Existenzrecht Israels“, weil dieses von Beginn an besonders oft und nachhaltig in Frage gestellt wurde.
Rechtsgrundlage der Staatsgründung Israels durch die Israelische Unabhängigkeitserklärung von 1948 waren das Völkerbundsmandat für Palästina von 1920 und der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947. Seit 1948 versuchten einige Nachbarstaaten mit mehreren Angriffskriegen, Israel zu zerstören. Seit dem Waffenstillstand von 1949 bildete die Grüne Linie faktisch Israels Außengrenze. Die Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates von 1967 bestätigte Israels Recht, in sicheren, auszuhandelnden Grenzen zu leben. Einige arabische Staaten stimmten der Resolution zu und erkannten Israels Existenzrecht damit an. Bis 2020 erkannten 162 UN-Mitgliedsstaaten den Staat Israel an. Für diese Staatenmehrheit ist die Anerkennung Israels eine Bedingung für den Aufbau eines lebensfähigen Staates Palästina an Israels Seite und für dauerhaften Frieden in der Region.
Dagegen lehnen die meisten Organisationen der Palästinenser, die Staaten Syrien und Iran sowie Antizionisten und Antisemiten in aller Welt den Staat Israel weiterhin ab. Sie weisen die Forderung, sein Existenzrecht anzuerkennen, als Legitimation einer rechtswidrigen Besatzungs- und Annexionspolitik zurück und/oder verfolgen weiter das Ziel, Israel zu zerstören. Für die Antisemitismusforschung ist die Ablehnung des Existenz- und Selbstverteidigungsrechts Israels ein Kennzeichen von Antisemitismus.