FFH-Gebiet Gottesgabe
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Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 686 ha | |
Kennung | 1728-307 | |
WDPA-ID | 555517907 | |
Natura-2000-ID | DE1728307 | |
FFH-Gebiet | 686 ha | |
Geographische Lage | 54° 17′ N, 10° 30′ O | |
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Meereshöhe | von 38 m bis 89,8 m | |
Einrichtungsdatum | Mai 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Gottesgabe ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Lammershagen, Giekau, Rantzau und Grebin.[1] Es liegt in der Landschaft Probstei und Selenter See Gebiet (Landschafts-ID 70203)[2], in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.
Es hat eine Größe von 686 Hektar und liegt am Südrand des Selenter Sees zwischen Selent im Westen und Lütjenburg im Osten. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes liegt mit vier Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit[3] mit stellenweise Ablagerungen von Geschiebesand. Die höchste Erhebung mit 89,8 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Gehölz Buchholz im Giekauer Ortsteil Gottesgabe,[4] der niedrigste Bereich mit 38 Meter über NHN am Nordrand zum Selenter See an der Bundesstraße 202.[5] Das FFH-Gebiet entwässert nach Norden über den Selenter See, die Hohenfelder Mühlenau oder die Salzau in die Ostsee, nach Süden über die Kossau und den Großen Binnensee in die Ostsee.
Das FFH-Gebiet besteht knapp zu einem Drittel aus Acker- und zu einem guten Fünftel aus Grünland. Der Rest besteht aus Laub- und Nadelwald und stehenden und fließenden Gewässern, siehe Diagramm 1. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte „Nordertheill Von WAGEREN. Worinnen auch die ämpter Cißmar Und Oldenborg“ des Husumer Kartografen Johannes Mejer aus dem Jahre 1649 vermerkt ist, siehe Bild 1. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 ist dort ebenfalls bei Gottesgabe ein Mischwald eingezeichnet, siehe Bild 2.