Der Fachberater ist ein Fortbildungsabschluss der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK), der vom Niveau auf DQR 5 (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingestuft wird. Damit befindet er sich vom Niveau zwischen einer Ausbildung (Niveau DQR 4) und einem Abschluss zum Fachwirt (Niveau DQR 6).[1] Der Abschluss wird analog der Prüfung zum Fachwirt im Rahmen der Aufstiegsfortbildung verliehen, deren Voraussetzung eine Berufsausbildung und gewisse berufliche Praxis sind. Das DQR-Niveau 5, dem Fachberater zugeordnet werden, beschreibt „Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.“[2] Die Absolventen dieser Fortbildungsprüfungen gelten als fachlich versierte Außenvertreter ihrer jeweiligen Branche.