Fahrpersonal wird im Arbeitszeitgesetz (Deutschland) bzw. Fahrpersonalgesetz/Verordnung und EU-Verordnung 561/2006 (ggf. auch AETR) definiert. Hiernach sind Fahrer (gleichgestellt mit Personen, die sich zur Bedienung von Kraftfahrzeugen bereithalten), Beifahrer und Schaffner als Fahrpersonal anzusehen und unterliegen den obigen Gesetzen.