Fahrtrichtung

Fahrtrichtung bezeichnet im Verkehrswesen allgemein die Richtung, in der sich ein Fahrzeug bewegt oder bewegen soll. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten gebraucht. In modernen Verkehrsinfrastrukturen sind Fahrtrichtungen durch Fahrspuren vorgegeben.[1] Hierzu gehören die Fahrspuren um engeren Sinne als Einteilung einer Fahrbahn und im weiteren Sinne beim spurgebundenen Verkehr mittels Gleis, Kabel, Magnetfeld, Oberleitung oder Stahlseil.[2] Bei Wasserfahrzeugen, die nicht auf Wasserstraßen wie Flüssen oder Kanälen unterwegs sind, und bei Luftfahrzeugen (insbesondere Luftschiffen, Segelflugzeugen oder Ballonen) ist die Fahrtrichtung häufig von der Windrichtung abhängig.[3]

  1. Walter Linden (Hrsg.), Gablers Verkehrs-Lexikon, 1966, S. 469
  2. Karl M. Brauer, Betriebswirtschaftslehre des Verkehrs, Teil I: Tätigkeitsbestimmungen der Verkehrsbetriebe, 1991, S. 54; ISBN 978-3428054930
  3. Emanuel Wurm (Hrsg.), Volkslexikon, Band 3, 1896, S. 678 f.

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