Als Falschfahrer – umgangssprachlich auch Geisterfahrer[1] – bezeichnet man Benutzer einer Autobahn oder einer Straße mit geteilten Richtungsfahrbahnen, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.
Bei Falschfahrten wird der Vertrauensgrundsatz durchbrochen. Dadurch sind Falschfahrer eine massive Gefahr für den Straßenverkehr, vor allem auf Autobahnen. Sie verursachen wiederkehrend schwerste Verkehrsunfälle.
Das Fahren auf Radwegen entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung ist innerorts eine der Hauptursachen für Unfälle mit Personenschäden bei Radfahrern. Dies wird umgangssprachlich auch als „Geisterradeln“ bezeichnet.
Linksfahrende Verkehrsteilnehmer trotz Rechtsfahrgebots sind ebenfalls Falschfahrer; sie sind hier jedoch ebenso wenig wie entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahrende Fahrzeugführer in Einbahnstraßen gemeint. Ein orientierungsloser Autofahrer, der unter Beachtung aller Vorschriften irrtümlich in die nicht gewollte Richtung fährt, entfernt sich vom Fahrtziel und ist im weitesten Sinne auch ein Falschfahrer.