Eine Fernsehnorm legt den Aufbau von elektrischen Fernsehsignalen zur unidirektionalen Übertragung von Bewegtbildern mit Ton mittels Broadcasting fest. Weiterhin werden bei Trägerfrequenzübertragung die Frequenzen von möglichen Übertragungskanälen festgelegt, die konkrete Belegung wird bei Antennenübertragung durch die ITU festgelegt.[1]
Die Übertragung beinhaltet die Übertragung von Bildinformationen (meist zusammen mit Farbartinformationen), von mindestens einem Tonkanal und von begleitenden Zusatzinformationen (Teletext, Untertitel).
Es gibt Fernsehnormen für analoges und für digitales Fernsehen. Analoge Fernsehnormen sind hochgradig auf die Übertragung einer Art von Fernsehbildern angepasste Normen, digitale Fernsehnormen bestehen aus zwei separierbaren Teilen, der Übertragung von digitalen Daten und der digitalen Kodierung von Bewegtbildern durch die übertragenen Daten.
Analoge Fernsehnormen gab es
Digitale Fernsehnormen gibt es
Die Normen sind hierbei an die unterschiedlichen Übertragungsmedien angepasst. So ist Satellitenfernsehen gegenüber den anderen Normen an größere HF-Bandbreite (27–32 MHz statt 6–8 MHz) und an die sehr geringere Signalqualität (SNR: 8–12 dB statt 32–52 dB) angepasst. Auf Antennenfernsehen spezialisierte (digitale) Normen versuchen mit Mehrwegempfang zurechtzukommen, was bei Kabel kaum notwendig ist.[2] Für alle genannten Normen gibt es grundsätzlich Normwandler zur Umwandlung in kompatible Signale der jeweiligen anderen Normen.