Feuerschutzabschluss

Brandschutztür
Hinweisschild

Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dazu gehören selbstschließende Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren, -Tore, -Klappen oder -Rollläden.[1]

Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen der Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren sowie zum Schutz von Treppenhäusern vor Durchrauchung müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. In besonderen Fällen sind Brandschutzfenster erforderlich.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen und Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich gilt in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung.

  1. Hans Kemper: Vorbeugender Brandschutz. (Gesetzliche Grundlagen – bauliche Maßnahmen. Anlagentechnische Maßnahmen. Organisatorische Maßnahmen). 2. Auflage. ecomed Sicherheit, Landsberg/Lech 2008, ISBN 978-3-609-62018-3, S. 24.

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