Unter Filmzensur versteht man die behördliche Kontrolle eines Staates, politisch einflussreicher Akteure (Parteien) oder von Rundfunkanstalten über Form und Inhalte von Filmen sowie ihre Verbreitung. Typische Gegenstände der Filmzensur sind Darstellungen, die zu strafbaren Handlungen ermutigen, besonders eindringliche Darstellungen von Grausamkeiten sowie Darstellungen, die im betreffenden Kulturkreis das Schamgefühl verletzen können (Nacktdarstellungen, sexuelle Handlungen). In manchen Gesellschaften, z. B. in totalitären Regimen, dient Filmzensur auch dazu, die Artikulation von politischem, ideologischem oder künstlerischem Widerspruch zu unterdrücken.
Das Spektrum der Maßnahmen der Filmzensur reicht von Schnittauflagen über Distributionseinschränkungen bis hin zum gänzlichen Verbot der Aufführung, des Vertriebs oder der Verbreitung eines Films. Gelegentlich wird die Produktion unerwünschter Filme von vornherein unterdrückt (siehe z. B. Nationalsozialistische Filmpolitik).