Finanzmarktaufsicht (oder Finanzdienstleistungsaufsicht) bezeichnet die Staatsaufsicht über Marktteilnehmer, Marktstrukturen und Marktverhalten auf dem Finanzmarkt.
Zu den Finanzmärkten gehören Devisen-, Geld-, Kapital- und Kreditmarkt. International werden diese Teilmärkte des Finanzmarkts durch spezifische Aufsichtsbehörden überwacht, die allgemein die Funktion der Finanzmarktaufsicht wahrnehmen. Diese erfolgt einerseits national durch Aufsichtsbehörden und teilweise auch supranational (Europäische Bankenaufsichtsbehörde). Das Joint Forum ist das wichtigste Fachgremium für die internationale sektorübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Finanzmarktaufsicht. Ihm gehören hochrangige Vertreter von Regulierungsgremien aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich sowie Aufsichtsbehörden aus den BCBS-Mitgliedsländern und Australien an. Es befasst sich mit aufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Finanzkonglomeraten aller drei Finanzsektoren.[1]