Ein Fraischstein ist ein aus dem Mittelalter stammender Grenzstein, der die Zuständigkeit der jeweiligen Blutgerichtsbarkeit sichtbar machte. Der Rechtsbegriff Fraiß stammt vom Begriff Fraiß im Sinne von Schrecken, Furcht, Schmerzen, Gefahr. Die Grenze zwischen den Gebieten verschiedener hoher Gerichtsbarkeiten wurde Fraißgrenze genannt. An dieser Grenze endete beziehungsweise begann die Blutgerichtsbarkeit eines anderen (Hohen) Gerichts. Fraischsteine werden als Flurdenkmal eingestuft.