Frauenwahlrecht in Ostasien

Ostasien (im engeren Sinne)

Das Frauenwahlrecht in Ostasien, also in Nordkorea, Südkorea, Japan und China, wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Das Frauenwahlrecht in Japan war Teil der demokratischen Verfassung, die auf die amerikanische Besatzung nach 1945 zurückgeht. Am 12. Dezember 1945 wurden das aktive und passive Frauenwahlrecht in Japan für das Unterhaus, am 24. Februar 1947 für das Oberhaus eingeführt. Die japanische Kolonialherrschaft über Korea endete erst 1945. In Südkorea wurden aktives und passives Frauenwahlrecht am 17. Juli 1948 Gesetz, in Nordkorea schon vor der Unabhängigkeit, nämlich am 30. Juli 1946. In China begannen viele Frauen schon kurz nach der von Sun Yat-sen geführten Revolution von 1911, nach dem Wahlrecht zu rufen. Im selben Jahr garantierte die Guangdong Provinzversammlung ihnen dieses Recht. Zehn Frauen wurden 1912 in diese Versammlung gewählt. Dies waren die ersten Frauen, die in Asien in ein öffentliches Amt gewählt wurden.[1] An den ersten Wahlen nach der chinesischen Verfassung 1947–1948 nahmen Frauen erstmals in der Geschichte Chinas an nationalen Wahlen teil. Am 1. Oktober 1949 wurde die Volksrepublik China errichtet und das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für beide Geschlechter garantiert.

  1. Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 204.

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